verlängertes Rückgaberecht zu Weihnachten 2016

Vom 26.11.2016 bis 23.12.2016 kaufen
– erst nach Weihnachten umtauschen

Einen besonderen Service bietet getreidemuehlen.de zu Weihnachten auch dieses Jahr wieder an:
Entspannt und ohne Risiko Weihnachtsgeschenke mit verlängertem Rückgaberecht online kaufen.

Für alle Bestellungen in der Adventszeit gilt ein deutlich verlängertes Rückgaberecht, damit Sie bei – unwahrscheinlichem 😉 – Nichtgefallen Ihres Weihnachtsgeschenkes dieses ohne Probleme auch nach Weihnachten umtauschen oder zurück schicken können. Alle zwischem dem 26.11. und 23.12.2016 bestellten Artikel bei getreidemuehlen.de können bis zum 15. Januar 2017 umgetauscht oder zurück geschickt werden.
Egal ob Sie eine Getreidemühle, Flockenquetsche, Getreidespeicher, Keimgerät, Backbücher, Dörrgerät oder sonst was aus dem hochwertigen Sortiment von getreidemuehlen.de zu Weihnachten verschenken: Falls es der oder dem Beschenkten nicht gefallen sollte, können Sie es bis zum 15. Januar 2017 umtauschen oder zurück geben.
Dieses verlängerte Rückgaberecht garantiert getreidemuehlen.de seinen Kunden schriftlich auf jeder Rechnung und natürlich auch in der Auftragsbestätigung per email.
Alle Details zum verlängerten Rückgaberecht

Beachten Sie auch unsere
vielen Sonderangebote zu Weihnachten!

Leider kleine Versandkosten-Preiserhöhung

Von 3,95 € auf 4,50 €

Zum ersten Mal seit 2004 müssen wir jetzt leider die Versandkosten (bei Bestellwerten unter 75,00 €) leicht erhöhen.
DHL hat zum 01.04.2016 die Paketpreise für uns mal wieder leicht erhöht, wie fast jedes Jahr. Da wir – im Gegensatz zu den meisten anderen online-Shops – keinen Mindestbestellwert haben, häufen sich bei uns Bestelleingänge, die durch gestiegene DHL-Preise für uns zum Zuschussgeschäft wurden. Eine Tüte Keimsaat für z.B. 3,45 € oder eine Tüte Bio-Getreide für 4,29 € + 3,95 € Versandkosten waren für uns mittlerweile ein „Geschäft“, bei dem wir Geld dabei gelegt haben. Durch die leichter Erhöhung von 3,95 € auf 4,50 € werden solche Bestellungen zumindest wieder haarscharf kostendeckend.

Wie gesagt, ist es ist erste Erhöhung der Versandkosten, die wir seit unserem Bestehen vornehmen müssen, wir hoffen auf Ihr und euer Verständnis.

Und ab nur 75,00 € Bestellwert liefern wir weiterhin in Deutschland und nach Österreich komplett versandkostenfrei.

Getreidemühle Schnitzer Pico Linde mit Trichter aus Holz

Getreidemühle Pico Linde mit Trichter aus HolzDie Schnitzer Pico aus massiver Linde

Das Gehäuse dieser Schnitzer Getreidemühle Pico ist aus massiver Linde gebaut. Linde ist ein schönes, helles, feinmaseriges Holz. Diese Haushalts-Getreidemühle von Schnitzer mahlt mit moderner Mühlentechnik 100g allerfeinstes Mehl in der Minute.
Die Korund – Keramik – Mahlsteine werden von einem kräftigen 250 Watt Industriemotior angetrieben. Die Getreidemühle Pico mahlt alle Getreide, Mais allerdings nur langsam.

Die gewünschte Mehlfeinheit stellen Sie stufenlos und bequem mit dem leichtgängigen Einstellhebel ein.

Mahlkammer der Getreidemühle Schnitzer Pico LindeIn den Trichter aus massivem Holz passen 600g Getreide, die Mahlkammer besteht aus hygienischem, lebensmittelechten Kunststoff und ist leicht zu öffnen. Die Schnitzer – Haushaltsmühle Pico aus Lindenholz gibt es statt mit Massivholz-Trichter auch mit Metalltrichter.
Lindenholz passt nicht zu Ihrer Küche? Die Getreidemühle Pico können Sie auch mit einem Massivholzgehäuse aus harter, edler Buche bestellen: Die Schnitzer Pico in Buche gibt es mit Holztrichter oder Metalltrichter. weiterlesen

verlängertes Rückgaberecht zu Weihnachten 2015

Vom 02.12.2015 bis 23.12.2015 kaufen
– und erst nach Weihnachten umtauschen

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Für alle Bestellungen in der Adventszeit gilt ein deutlich verlängertes Rückgaberecht, damit Sie bei – unwahrscheinlichem 😉 – Nichtgefallen Ihres Weihnachtsgeschenkes dieses ohne Probleme auch nach Weihnachten umtauschen oder zurück schicken können. Alle zwischem dem 02.12. und 23.12.2015 bestellten Artikel bei getreidemuehlen.de können bis zum 15. Januar 2016 umgetauscht oder zurück geschickt werden.
Egal ob Sie eine Getreidemühle, Flockenquetsche, Getreidespeicher, Keimgerät, Backbücher, Dörrgerät, Bianco-Mixer oder sonst was aus dem hochwertigen Sortiment von getreidemuehlen.de zu Weihnachten verschenken: Falls es der oder dem Beschenkten nicht gefallen sollte, können Sie es bis zum 15. Januar 2016 umtauschen oder zurück geben.
Dieses verlängerte Rückgaberecht garantiert getreidemuehlen.de seinen Kunden schriftlich auf jeder Rechnung und natürlich auch in der Auftragsbestätigung per email.
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kein „Google zertifizierter Händler“

Warum getreidemuehlen.de kein „Google zertifizierter Händler“ ist

kein google zertifizierter Händler

Seit einigen Monaten ist es auch für deutsche Online-Händler möglich, ein sogenannter „Google zertifizierter Händler“ zu werden. Die für die Zulassung nötigen Anforderungen an Online-Shops sind recht bescheiden gehalten – getreidemuehlen.de erfüllt sie spielend. Auch die technische Implementierung ist überschaubar, mit geringem Aufwand könnten wir sie realisieren. Zudem ist die Teilnahme an Googles Zertifizierungsprogramm, im Gegensatz zu den für uns Händler kostenpflichtigen Angeboten beispielsweise von Trusted Shops oder eKomi, für Shopbetreiber völlig kostenlos. Wir von getreidemuehlen.de werden dennoch auf dieses Güte- und Prüfsiegel von Google verzichten – in Ihrem Interesse, wie wir meinen.

„Google zertifizierter Händler“ als vertrauensvolles Gütesiegel

Mit seinem Marketing-Programm „Google Trusted Stores“ bietet der US-amerikanische Megakonzern Shopbetreibern die Möglichkeit, ein Gütesiegel im eigenen Shop einzublenden. Der Werbeeffekt ist offenkundig: Bei Ihnen als Besucher bzw. potentieller Kunde des Shops wird Vertrauen geweckt, steht doch der international renommierte und unter anderem in Deutschland äußerst beliebte Suchmaschinenbetreiber als eine Art Kontrollinstanz hinter dem so zertifizierten Shop, bei dem Sie einkaufen möchten. Ein Klick auf das Google-Siegel offenbart zudem weitere vertrauensbildende Maßnahmen: Neben statistisch ermittelten Informationen über den Kundenservice des Shops und über die Zuverlässigkeit bzw. Pünktlichkeit seiner Versandabteilung bietet Ihnen Google selbst, so verblüffend das klingen mag, einen Käuferschutz von bis zu 1000 Euro an!

Alles in allem also eine runde Sache, möchte man meinen. Und das Schönste daran: Sowohl für Sie als Endverbraucher bzw. Käufer als auch für den zertifizierten Händler fallen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren an. Ein überaus großzügiges Geschenk des Großkonzerns also, der uns ja schon mit so vielen kostenlosen Dingen wie dem Internetbrowser Chrome, den unzähligen Online-Services und nicht zuletzt mit der grandiosen Suchmaschine beglückt.

Wir sind dennoch so doof, und lehnen diese Offerte ab. Wir sind sogar so dreist, Ihnen diesen offenbaren Nutzen zu verwehren – und behaupten dann auch noch, in Ihrem Interesse zu handeln. Klingt unverschämt, oder?

„Google zertifizierter Händler“ als Datensammler

Der Haken steckt, wie so oft, im Kleingedruckten. In der oben bereits erwähnten Vereinbarung, die ein Online-Händler mit Google Inc. abschließen muss, will er am Zertifizierungsprogramm teilnehmen, heißt es unter Punkt 2:

„Der Händler stellt Google die Transaktionsinformationen für jede Webseitentransaktion […] zur Verfügung.“

Und weiter heißt es:

„Der Händler gewährt Google eine gebührenfreie, dauerhafte, nicht ausschließliche, weltweite Lizenz, die Transaktionsinformationen zu kopieren, zu verbreiten, zu bearbeiten, daraus abgeleitete Werke zu schaffen, die Transaktionsinformationen öffentlich wiederzugeben, anzuzeigen, zugänglich zu machen und in sonstiger Weise im Zusammenhang mit Google-Produkten und -diensten zu nutzen.“

Mit „Webseitentransaktion“ ist unter anderem ein getätigter Einkauf im Online-Shop gemeint. Und was alles unter „Transaktionsinformationen“ fällt, geht aus einer technischen Anleitung zur Implementierung des Google-Programms hervor (siehe hier). Neben umfangreichen Informationen zum Warenkorb, also zu den gekauften Produkten, ist dies zum Beispiel auch die eMail-Adresse des Käufers.

Mit anderen Worten: Google wird über die Einkäufe, die Sie bei einem „Google zertifizierten Händler“ tätigen, sehr umfangreich informiert. Und nicht nur das, bereits beim Aufruf einer beliebigen Seite des Shops wird, dank des eingeblendeten Gütesiegels, eine Verbindung zu den Google-Servern aufgebaut. Mittels dieser Verbindung können

„dritte Parteien Cookies auf den Browsern von Endnutzern platzieren und lesen […] oder Web Beacons oder ähnliche Technologien verwenden […], um Informationen in Verbindung mit dem Google Zertifizierte Händler-Programm zu sammeln“.

kein google zertifizierter Händler

Wir möchten nicht mit Ihren Daten bezahlen

Wie so oft bei ‚kostenlosen‘ Programmen und Services im Internet stellt sich also auch in diesem Fall heraus, dass dann doch bezahlt wird – nicht mit Geld, sondern mit der neuen Netz-Währung, mit Informationen zum Nutzerverhalten.

Es ist uns bewusst, dass dies gängige Verfahren, im Netz mit den eigenen Daten zum Surfverhalten zu ‚bezahlen‘, kaum noch vermeidbar ist. Jeder mag hier selbst entscheiden, inwiefern er mit diesem Handel einverstanden ist. Für uns ist allerdings spätestens dann eine nicht mehr akzeptable Grenze erreicht, wenn wir nicht mit unseren sondern mit Ihren Daten bezahlen sollen. Diese Schwelle wird mit Googles Gütesiegel bzw. dem Service „Google zertifizierter Händler“ unserer Meinung nach deutlich überschritten.

Heise meint zum Thema: Google Zertifizierter Händler: Der Preis für das Google-Gütesiegel sind die Kundendaten

verlängertes Rückgaberecht zu Weihnachten 2014

Vom 01.12.2014 bis 23.12.2014 kaufen
– und erst nach Weihnachten umtauschen

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Egal ob Sie eine Getreidemühle, Flockenquetsche, Getreidespeicher, Keimgerät, Backbücher, Dörrgerät, Bianco-Mixer oder sonst was aus dem hochwertigen Sortiment von getreidemuehlen.de zu Weihnachten verschenken: Falls es der oder dem Beschenkten nicht gefallen sollte, können Sie es bis zum 11. Januar 2015 umtauschen oder zurück geben.
Dieses verlängerte Rückgaberecht garantiert getreidemuehlen.de seinen Kunden schriftlich auf jeder Rechnung und natürlich auch in der Auftragsbestätigung per email.
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Getreidemühlen Test

„Haus & Garten“ hat Getreidemühlen getestet

In der Ausgabe 06/2013 der Testzeitschrift „Haus & Garten“ wurden elektrische Getreidemühlen verschiedener Hersteller getestet. Ganz besonders interessierte sich die Testredaktion für die Mahlqualität der einzelnen Getreidemühlen. Akribisch genau wurde ermittelt, welche Mühle wie fein mahlt. Aber auch der Energieverbrauch, die einfache und zuverlässige Bedienbarkeit, die Qualität der Bedienungsanleitung und vieles mehr wurde bei jeder einzelnen Getreidemühle geprüft.

Test 600-Watt-Getreidemühlen

Im Testfeld 1 wurden 6 Getreidemühlen mit mindestens 200 g Feinmehlleistung je Minute getestet. 4 verschiedene Getreidemühlen von hawos und je eine Getreidemühle von Komo und von Schnitzer sind in diesem Test vertreten. Ergebnisse dieses Getreidemühlen-Test:

  1. Testsieger mit der Note „sehr gut“ (1,4) wurde die Getreidemühle Komo Fidibus XL PLUS. Laut Test der Redaktion erreicht diese Komo-Getreidemühle „in allen Testreihen die feinsten Mahlergebnisse“
  2. Knapp dahinter, ebenfalls mit der Note „sehr gut“ (1,4) folgt die Schnitzer Cerealo 200
  3. auf Platz 3 mit der Note „gut“ (1,5) dann die bewährte hawos Mühle 2
  4. als „Sieger Preis/Leistung“ wird die Getreidemühle hawos Billy 200 mit der Note „gut“ (1,7) auf Platz 4 eingestuft
  5. auf dem nächsten Platz dann die hawos Queen 2 ebenfalls mit der Note „gut“ (1,8)
  6. und auch noch mit der Note „gut“ (1.8) dann die Getreidemühle hawos Oktagon 2

Im Test: 6 Getreidemühlen, 2 x sehr gut, 4 x gut (zum Test bei Haus & Garten)

Test Kombimühlen

Im Testfeld 2 wurden dann 3 Kombimühlen, also Getreidemühlen, die Mehl mahlen und Flocken quetschen, verschiedener Hersteller getestet. In diesem Test mussten sich dann jeweils eine Kombi-Getreidemühle von den Herstellern Waldner-Biotech, Komo und Schnitzer der kritischen Prüfung der Haus & Garten Testredaktion unterziehen. Auch in diesem Vergleichstest waren alle getestetn Getreidemühlen auf sehr hohem Niveau:

  1. knapper Testsieger wurde die Waldner Combi Star mit der Note „sehr gut“ (1,4)
  2. auf Platz 2 die Kombimühle Komo Duett 100 mit der Note „gut“ (1,5). Als Besonderheit wird von der Haus & Garten Redaktion zur Duett 100 angefügt: Gäbe es einen Preis für das energieeffizienteste Mahlwerk, würde die Duett 100 diesen erreichen“.
  3. ebenfalls mit der Note „gut“ (1,7) folgt auf dem dritten Platz die Schnitzer Vario, erhältlich wahlweise mit Holztrichter oder mit Edelstahltrichter

Im Test: 3 Kombimühlen, 1 x sehr gut, 2 x gut (zum Test bei Haus & Garten)

 

 

Wir liefern auch „zwischen den Jahren“

Lieferung auch zwischen Weihnachten und Neujahr

Trotz Betriebsferien bei den Mühlenhersteller liefern wir auch jetzt täglich alle Bestellungen aus. Kurz vor Weihnachten haben wir unser Lager dafür noch mal mit vielen Getreidemühlen gefüllt.
Etliche Paletten Komo-Getreidemühlen wurden nach nur einem Tag Lieferzeit von der Produktion in Tirol am 19.12. bei uns angeliefert (Ein Lob an dieser Stelle an die sehr zuverlässige Spedition, fast immer schafft sie unsere Bestellungen in unter 24 Std. aus den Tiroler Bergen bis ins westfälische Sauerland zu transportieren). Auch  hawos-Getreidemühlen und Schnitzer-Mühlen sind reichlich auf Lager
Letzter Versandtag 2012 ist Freitag, der 28. Dez. 2012,
erster Versandtag im neuen Jahr dann Mittwoch, der 02. Januar 2013

 

verlängertes Rückgaberecht zu Weihnachten

Vom 01.12.2012 bis 22.12.2012 kaufen
– und erst nach Weihnachten umtauschen

Einen besonderen Service bietet getreidemuehlen.de zu Weihnachten auch dieses Jahr wieder an:
Entspannt und ohne Risiko Weihnachtsgeschenke mit verlängertem Rückgaberecht online kaufen.

Für alle Bestellungen in der Adventszeit gilt ein deutlich verlängertes Rückgaberecht, damit Sie bei – unwahrscheinlichem 😉 – Nichtgefallen Ihres Weihnachtsgeschenkes dieses ohne Probleme auch nach Weihnachten umtauschen oder zurück schicken können. Alle zwischem dem 01.12. und 22.12.2012 bestellten Artikel bei getreidemuehlen.de können bis zum 15. Januar 2013 umgetauscht oder zurück geschickt werden.
Egal ob Sie eine Getreidemühle, Flockenquetsche, Getreidespeicher, Keimgerät, Backbücher, Dörrgerät, Vitamix oder sonst was aus dem hochwertigen Sortiment von getreidemuehlen.de zu Weihnachten verschenken: Falls es der oder dem Beschenkten nicht gefallen sollte, können Sie es bis zum 15. Januar 2013 umtauschen oder zurück geben.
Dieses verlängerte Rückgaberecht garantiert getreidemuehlen.de seinen Kunden schriftlich auf jeder Rechnung und natürlich auch in der Auftragsbestätigung per email.
Alle Details zum verlängerten Rückgaberecht

Presserabatt

Alle Jahre wieder …

 

Geschenke für Männer - der geplante Text in der SüdeutschenBesonders in der Vorweihnachtszeit treffen immer wieder Anfragen wie diese bei uns ein:

Liebes Team,
für die Weihnachtsseiten der Süddeutschen Zeitung habe ich eine Empfehlung Ihrer Fidibus 21 geschrieben (Text in der Anlage), jetzt hätte ich noch die Bitte:
Können Sie ein druckfähiges Foto bitte schicken an: email hidden; JavaScript is required
Die zweite Frage betrifft mich selbst: bekomme ich als freie Autorin/Journalistin bei Ihnen Prozente, wenn ich eine Ihrer Getreidemühlen bestelle?

Vielen herzlichen Dank und Servus
X.X.

Vielleicht sind wir hier bei getreidemuehlen.de einfach nur gnadenlos naiv, völlig oldschool oder sogar schon dement: Aber wir glauben bzw. hoffen immer noch an die Unabhängigkeit der Presse!

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